Nachhaltige Beschäftigung für Langzeitarbeitslose schaffen: So soll es gehen

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Nordrhein-Westfalen schafft neue Perspektiven für langzeitarbeitslose Menschen: Die Arbeitsmarktpartner im Land haben heute in Düsseldorf eine gemeinsame Erklärung verabschiedet. Darin vereinbaren sie, die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes zu unterstützen, um so gemeinsam die Langzeitarbeitslosigkeit zu reduzieren. Zu den Unterzeichnern gehören das Arbeitsministerium sowie Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, kommunale Spitzenverbände, Träger der Freien Wohlfahrtspflege und die Bundesagentur für Arbeit.

Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes sollen 2019 landesweit rund 15.000 sozialversicherungspflichtige Stellen für Langzeitarbeitslose entstehen. „Das Gesetz ist ein Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik“, erklärte Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. „Es überführt die wirksamen Ansätze, die wir als Land Nordrhein-Westfalen schon lange fordern und bisher über Modelle und Programme gefördert haben, in ein neues Regelinstrument.“

Hintergrund: Das Teilhabechancengesetz

  • Mit dem Teilhabechancengesetz, das zum 1. Januar in Kraft getreten ist, werden neue Beschäftigungsperspektiven für eine große Zahl langzeitarbeitsloser Menschen geschaffen. Hierfür werden die Mittel der Jobcenter in Nordrhein-Westfalen für die Finanzierung von Qualifizierung und Beschäftigung in den nächsten Jahren deutlich erhöht. In diesem Jahr bereits um 20 Prozent. Der Bund stellt zur Finanzierung bis 2022 für Nordrhein-Westfalen mehr als eine Milliarde Euro zusätzlich bereit.
  • Die langfristige Förderung von bis zu fünf Jahren und Lohnkostenzuschüsse, die zu Beginn der Förderung bis zu 100 Prozent betragen können, bieten Arbeitgebern Fördermöglichkeiten. Die Jobcenter unterstützen bei der Auswahl passender und motivierter Arbeitskräfte.
  • Die Teilnehmer werden während der Förderung durch ein begleitendes ganzheitliches Coaching unterstützt. Dies kann maßgeblich dazu beitragen, das Beschäftigungsverhältnis z.B. durch die Lösung von Alltagsproblemen zu stabilisieren.
  • Mit dem sogenannten „Passiv-Aktiv-Transfer“ wurde eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung von Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose geschaffen. Er sieht vor, dass man die eingesparten Leistungen zum Lebensunterhalt zusätzlich zur Finanzierung von weiterer Beschäftigung nutzt.

Quelle und weitere Informationen: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-teilhabechancengesetz-ist-ein-meilenstein-der-arbeitsmarktpolitik

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